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17.03.2012 HAUSMESSE zum Thema "Holzheizkessel"

An alle Besitzer einer Holzheizung!

Für Holzheizkessel sind neue Anforderungen definiert worden. Wurde bei handbeschickten Heizkesseln bisher nur einmalig nach der Inbetriebnahme durch den/die Schornsteinfeger/in der Schadstoffausstoß gemessen, so werden jetzt die Grenzwerte für Holzheizkessel alle zwei Jahre auf den Prüfstand gestellt.
Das trifft jetzt auch für kleine Holzheizkessel zu.
Für bestehende Holzheizkessel sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Die Schornsteinfeger/innen werden die Kessel in naher Zukunft messen und die Übergangsfristen entsprechend feststellen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten für bestehende Heizkessel die alten, vor der Novellierung der 1. BImSchV gültigen, Grenzwerte weiter.
Doch was ist danach? Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte zu diesem Thema.